Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung 3 vom 24.12.2009
1. Geltungsbereich Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Verträge werden ausschliesslich zu nachfolgenden AGB erbracht, bzw. abgeschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn diese in schriftlicher Form vereinbart
werden und diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet ist. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser
AGB setzt sämtliche vorherigen Fassungen ausser Kraft.
2. Eigentumsvorbehalt Handelswaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und
Spesen in unserem Eigentum.
Mietware (als solche in sämtlichen Schriftstücken gekennzeichnet) bleibt zu jeder Zeit in unserem Eigentum und wird
dem Kunden in der vereinbarten Zeitspanne lediglich zur zweckmässigen Verwendung zur Verfügung gestellt.
3. Zahlungsvereinbarungen, Skonti, Zahlungsverzug, Bankspesen Bei Zahlungsvereinbarungen mit 50% Anzahlung vor Messebeginn, sind wir berechtigt den Aufbau des Messestandes
solange zu verzögern, bis der Zahlungseingang auf unserem Konto verbucht wurde. Unberechtigt abgezogene Skonti
werden ausnahmslos nachgefordert. Werden die vereinbarten Zahlungsziele nicht eingehalten, sind wir berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 12% p.A. in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslands -Bankspesen und sonstige Spesen in
Verbindung mit dem Geldverkehr gehen zu Lasten des Kunden.
4. Erfüllungsort, Versandkosten, Gefahrenübergang Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist immer A-6890 Lustenau. Wünscht der Kunde die Zusendung der Ware, so trägt er die Versandkosten und -spesen. Mit Übergabe der gekauften Ware an den Transporteur, geht die
Gefahr, bzw. das Risiko auf den Kunden über.
5. Schadenersatz Wir haften für materielle Schäden nur, soweit wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Für reine
Vermögensschäden kann an uns niemals Schadenersatzanspruch gestellt werden.
Für Vorsprung-Mietware, welche zweckwidrig verwendet, beschädigt oder gegenüber n ormalem Gebrauch übermäßig
abgenützt wird, ist der Kunde zu Schadenersatz verpflichtet.
6. Versicherung Sämtliche Mietware von Vorsprung ist zu jeder Zeit gegen Diebstahl versichert (Transport, Auf -/Abbau, Messedauer
oder Kundeneinsatz). Für Kundenware und Kundenexponate übernehmen wir zu keiner Zeit Haftung, auch dann nicht,
wenn diese durch uns transportiert werden. Der Kunde haftet selbst zu jeder Zeit für sein Eigentum und es ist in seiner
Verantwortung und seinem Ermessen dieses entsprechend zu versichern.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist das für den Sitz
der vorsprung Messebau & Consulting OG Lustenau örtlich
zuständige österreichische Gericht. Es gilt österreichisches
Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
Konsumentenkunden mit Wohnsitz in Österreich sind hinsichtlich
des Gerichtsstandes hiervon ausgenommen.