
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 3 vom 24.12.2009
1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Verträge
werden ausschliesslich zu nachfolgenden AGB erbracht, bzw. abgeschlossen. Abweichende
Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn diese in schriftlicher
Form vereinbart werden und diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet
ist. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser AGB setzt sämtliche
vorherigen Fassungen ausser Kraft.
2. Eigentumsvorbehalt
Handelswaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum.
Mietware (als solche in sämtlichen Schriftstücken gekennzeichnet)
bleibt zu jeder Zeit in unserem Eigentum und wird dem Kunden in der vereinbarten
Zeitspanne lediglich zur zweckmässigen Verwendung zur Verfügung gestellt.
3. Zahlungsvereinbarungen, Skonti, Zahlungsverzug, Bankspesen
Bei Zahlungsvereinbarungen mit 50% Anzahlung vor Messebeginn,
sind wir berechtigt den Aufbau des Messestandes solange zu verzögern, bis
der Zahlungseingang auf unserem Konto verbucht wurde. Unberechtigt abgezogene
Skonti werden ausnahmslos nachgefordert. Werden die vereinbarten Zahlungsziele
nicht eingehalten, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12% p.A.
in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslands -Bankspesen und sonstige Spesen
in Verbindung mit dem Geldverkehr gehen zu Lasten des Kunden.
4. Erfüllungsort, Versandkosten, Gefahrenübergang
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen
und Leistungen ist immer A-6890 Lustenau. Wünscht der Kunde die Zusendung
der Ware, so trägt er die Versandkosten und -spesen. Mit Übergabe
der gekauften Ware an den Transporteur, geht die Gefahr, bzw. das Risiko auf
den Kunden über.
5. Schadenersatz
Wir haften für materielle Schäden nur, soweit
wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Für
reine Vermögensschäden kann an uns niemals Schadenersatzanspruch gestellt
werden.
Für Vorsprung-Mietware, welche zweckwidrig verwendet, beschädigt oder
gegenüber n ormalem Gebrauch übermäßig abgenützt wird,
ist der Kunde zu Schadenersatz verpflichtet.
6. Versicherung
Sämtliche Mietware von Vorsprung ist zu jeder Zeit
gegen Diebstahl versichert (Transport, Auf -/Abbau, Messedauer oder Kundeneinsatz).
Für Kundenware und Kundenexponate übernehmen wir zu keiner Zeit Haftung,
auch dann nicht, wenn diese durch uns transportiert werden. Der Kunde haftet
selbst zu jeder Zeit für sein Eigentum und es ist in seiner Verantwortung
und seinem Ermessen dieses entsprechend zu versichern.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist das für den Sitz der vorsprung
Messebau & Consulting OG Lustenau örtlich zuständige österreichische
Gericht. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen
und des UN-Kaufrechtes. Konsumentenkunden mit Wohnsitz in Österreich sind
hinsichtlich des Gerichtsstandes hiervon ausgenommen.